Inhalt
Kurzkommentar |
Mittelalterliche Geschichte
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Kommentar |
Der Sohn Karls des Großen († 814), Ludwig der Fromme († 840), gilt in der Forschung häufig als der überforderte Erbe, der das Reich seines Vaters ungeteilt erbte und damit in einer scheinbar komfortableren Position war als Karl der Große selbst, als er seine Herrschaft antrat. Doch bald musste sich Ludwig gegen seine eigenen Söhne zur Wehr setzen, die ihn absetzten. Die sich anschließenden Auseinandersetzungen führten das Karolingerreich in eine Krise. Dennoch – oder vielleicht gerade aufgrund dieser Lage – existieren drei Viten zu diesem Herrscher. Das Seminar widmet sich zwei dieser Viten, der noch zu Lebzeiten Ludwigs des Frommen entstandenen Vita aus der Feder Thegans sowie die nach dem Tod des Kaisers entstandenen Vita des Astronomus. An diesen beiden Quellen sollen sowohl zentrale Aspekte der Herrschaft Ludwigs des Frommen als auch deren Darstellung in den Viten herausgearbeitet werden. Die Grundlage bietet dafür die zweisprachige Ausgabe der Viten bei den MGH, die jederzeit unter www.dmgh.de einzusehen sind.
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Literatur |
Quellen:
Thegan, Die Taten Kaiser Ludwigs; Astronomus, Das Leben Kaiser Ludwigs, hg. u. übers. v. Ernst Tremp (MGH SS rer. Germ. 64), Hannover 1995.
Einführende Literatur:
Egon Boshof: Ludwig der Fromme (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance), Darmstadt 1996.
Charlemagne’s Heir. New Perspectives on the Reign of Louis the Piuos (814-840), ed. by Peter Godmann/Roger Collins, Oxford 1990.
Theo Kölzer: Kaiser Ludwig der Fromme (814 - 840) im Spiegel seiner Urkunden (Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften. Vorträge G 401), Paderborn u. a. 2005.
Rudolf Schieffer: Die Einheit des Karolingerreiches als praktisches Problem und als theoretische Forderung, in: Fragen der politischen Integration im mittelalterlichen Europa, hg. von Werner Maleczek (Vorträge und Forschungen 63), Ostfildern 2005, S. 33-47. |
Zielgruppe |
Zuordnung: LA GHR; LA Gym; BA; MA Hist; ZMA; MEd (GymGe, GHRGe) Module: P6, MGE 1, 3, 5, 6; ZMA G2; MEd I u. II |