Inhalt
Kurzkommentar |
Historische Hilfswissenschaften
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Kommentar |
Kirchliche Institutionen bilden bekanntermaßen die wichtigsten Überlieferungsträger des frühen und hohen Mittelalters. Sie waren in diesem Zeitalter nicht nur an der Erstellung von Büchern (Codices) maßgeblich beteiligt, sondern auch an der Erwirkung und Erhaltung von Urkunden, die in erster Linie der Rechtssicherung der jeweiligen Einrichtungen dienten und als Beweismittel eingesetzt werden konnten. In kirchlichen Archiven wurden nicht nur Urkunden von allgemein anerkannten Autoritäten wie Päpsten oder Königen verwahrt, sondern auch Rechtsdokumente, die im Rahmen von „privaten” Rechtsgeschäften entstanden wie zum Beispiel Schenkungen, Kauf- und Tauschverträge, Prekarien, Leihgaben, Belehnungen, Zehntenverleihungen oder Weihnotizen. Nach einer Einführung in die Grundbegriffe der Urkundenlehre werden im Rahmen der Vorlesung vor allem vier Urkundenarten behandelt: die Carta, die Notitia, das Notariatsinstrument und die kirchliche Siegelurkunde, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf die Bischofsurkunden des hohen Mittelalters (11. bis 13. Jahrhundert) gesetzt werden soll.
N.B.: Lateinkenntnisse werden vorausgesetzt sowie die Bereitschaft, sich mit alten Schriften auseinanderzusetzen.
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Literatur |
Einführende Literatur:
Th. Vogtherr, Urkundenlehre, Hannover 2008.
R. Härtel, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter, Köln 2011. |
Zielgruppe |
Zuordnung: LA GHR; LA Gym; BA; MEd (GymGe, GHRGe); MA Hist; EDW; Seniorenstudium; Gasthörer; BA-AKWI-F; ZMA.
Module: P2, P6, W1-10, W 12-16, W 42; MGE 1, 3-6; MEd I; MEd II; P2b; ZMA G2; EDW WP II a+b; EDW WP III a+b. |