Inhalt
Kurzkommentar |
Falls der Beginn vom Anfangsdatum abweicht, dann sh. Aushang.
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Kommentar |
Ionisierende Strahlung tritt nicht nur in Kernkraftwerken auf, sondern kommt in vielen Bereichen von Technik, Medizin und Forschung zum Einsatz. Die Aufgabe des Strahlenschutzes besteht in der Vermeidung bzw. Verminderung von schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlen. Hierbei steht sowohl der Schutz von beruflich Strahlenexponierten Personen wie auch der allgemeinen Bevölkerung im Fokus von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Die Vorlesung „Strahlenschutz“ wird sich mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen ionisierender Strahlung, mit hieraus abzuleitenden technischen Schutzmaßnahmen, aber auch mit der betrieblichen Organisation des Strahlenschutzes befassen. Hierbei werden folgende Themen behandelt: · Naturwissenschaftliche Grundlagen des Strahlenschutzes · Strahlenbiologische Grundlagen · Dosisgrößen · Messtechnik ionisierender Strahlung · Rechtliche Grundlagen des Strahlenschutzes · Strahlenschutztechnik · Organisation des Strahlenschutzes · Anwendung von Strahlern in der Technik · Strahlenexposition Bei der Genehmigungsbehörde ist der Antrag auf Anerkennung als Fachkundeausbildung nach der „Fachkunderichtlinie Strahlenschutz - Technik“ für das Modul GH gestellt worden. Bei positivem Bescheid besteht die Möglichkeit die Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte nach §30 StrSchV zu erwerben.
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Bemerkung |
"Die Veranstaltung besteht aus 28 Unterrichtseinheiten (UE) Vorlesung, 2 UE Übung und 4 UE Praktikum. Das Praktikum findet ausserhalb der Vorlesungstermine in Kleingruppen statt. Termine hierfür werden in der Vorlesung bekanntgegeben bzw. abgestimmt. Da es sich um eine Veranstaltung zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz handelt, besteht über alle UE Anwesenheitspflicht für interessierte Teilnehmer.
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