Inhalt
Kurzkommentar |
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studenten,
die gesetzlich vorgeschriebene Strahlenschutzunterweisung findet im laufenden Sommersemester 2019
am Freitag, den |
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19.7.2019 von 10:00 bis 12:00 in F.13.11 |
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statt.
Ich weise darauf hin, dass nach §36 Röntgenverordnung bzw §38 Strahlenschutzverordnung alle Personen, die ionisierende Strahlung anwenden oder gelegentlich in Kontrollbereichen arbeiten, jedes halbe Jahr, also einmal pro Semester, an der Strahlenschutzunterweisung teilnehmen müssen. Die Teilnahme ist durch Unterschrift zu quittieren!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Dirk Lützenkirchen-Hecht
(Strahlenschutzbevollmächtigter)
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Zielgruppe |
- Bachelor- und Master of Science in Physik (Studenten, die das Fortgeschrittenen-Praktikum, das APP oder im Einzelfall auch das Projekt-Praktikum belegt haben.
- Bachelor of Applied Science (Fortgeschrittenen-Praktikum)
- Studenten in Bachelor, Master oder Promotionsarbeiten mit Tätigkeiten unter Verwendung ionisierender Strahlung, Arbeiten in Kontrollbereichen. |